Bauverein Wesel AG im Fokus von Berufsklägern

Ein Team von HTM Meyer Venn & Partner unterstützt die Bauverein Wesel AG bei der Abwehr.

In der Hauptversammlung der Bauverein Wesel AG am 29.06.2016 traten erstmals Aktionärsvertreter auf, die insbesondere eine höhere Dividendenzahlung beantragten, zahlreiche Fragen formulierten und vermeintliche Verstöße gegen das Aktienrecht rügten. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, entschlossen sich Vorstand und Aufsichtsrat der Bauverein Wesel AG, die Hauptversammlung mit juristischer Unterstützung von HTM Meyer Venn & Partner zu wiederholen. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung am 9.11.2016 wurde die Bauverein Wesel AG dann durch ein Team von Rechtsanwälten der Kanzlei HTM Meyer Venn & Partner unterstützt.

Bauverein Wesel AG im Fokus von Berufsklägern - Ein Team von HTM Meyer Venn & Partner unterstützt die Bauverein Wesel AG bei der Abwehr

Für eine juristische Betreuung vor und in der Hauptversammlung Vorsorge zu treffen, war mehr als begründet. Denn mit annähernd 200 Fragen an den Vorstand fand eine Hauptversammlung von 13 Stunden Dauer statt. Hierbei bewegten sich jene Aktionärsvertreter, von denen einer in empirischen Studien des Institute for Law and Finance (ILF) der Goethe Universität Frankfurt am Main als "Mehrfach- bzw. Berufskläger" bezeichnet wird, an der Grenze des Zumutbaren.

Dank umfassender und sorgfältiger Vorbereitung gelang es jedoch gleichwohl, die Versammlung ordnungsgemäß durchzuführen und alle gestellten Fragen zu beantworten. „Wir hatten einen Großteil der gestellten Fragen bereits erwartet“, erklärte Herr Rechtsanwalt Karsten M. Keilhack (HTM Meyer Venn & Partner) nach Schluss der Hauptversammlung, „sodass wir diese Fragen zeitnah beantworten konnten.“ Dank entsprechender Vorbereitung sei es zudem möglich gewesen, auch überraschende Fragen schnell und umfassend zu beantworten.

Seine Anerkennung und Dank zollte Herr Rechtsanwalt Keilhack auch den Mitarbeitern der Gesellschaft. „Es war toll und bemerkenswert, wie engagiert sich die Mitarbeiter der Bauverein Wesel AG in die Arbeit eingebracht haben.“ Stets sei besonnen, lösungsorientiert und zeitnah reagiert worden.

Der Senior-Partner Rechtsanwalt Lothar Venn fasste zusammen: „Die Hauptversammlung wurde professionell vorbereitet und durchgeführt. Die Formulierung von nahezu 200 Fragen im Rahmen einer Hauptversammlung und eine Dauer von weit mehr als acht Stunden bei einer Aktiengesellschaft dieser Größe sprechen für sich. Wir sind jedoch zuversichtlich, alle berechtigten Fragen ordnungsgemäß und umfassend beantwortet zu haben. Gleichwohl müssen wir angesichts der Personen der Aktionärsvertreter davon ausgehen, dass auch diese Hauptversammlungsbeschlüsse im Klagewege angegriffen werden. Hiermit werden wir uns zu gegebener Zeit juristisch auseinanderzusetzen haben. Es ist bedauerlich, dass hierdurch nicht unerhebliche Mittel gebunden werden, die man wirtschaftlich sinnvoll in den Immobilienbestand des Unternehmens investieren könnte. Über das Ziel der kritischen Aktionäre kann man letztendlich nur spekulieren. Diese Aktionäre mögen sich zwar die Einhaltung des Aktienrechts als Ziel auf ihre Fahne schreiben. In vielen solchen Fällen geht es jedoch in aller Regel schlicht darum, Kasse zu machen.“