Landwirtschaftliche Buchstelle
Die Betreuung von Land- und Forstwirten erfordert Spezialkenntnisse, da die Regeln für deren Besteuerung stark von den Regeln des übrigen Steuerrechts abweichen.
Steuerberaterin Annette Honerbom verfügt über eine Anerkennung als „Landwirtschaftliche Buchstelle“ und berät Sie kompetent in diesem speziellen Themengebiet.