Aktuelles zur Corona-Krise: Was gilt ab dem 24.11.2021 am Arbeitsplatz?
Ab dem 24.11.2021 gelten die vom Bundestag am 18.11.2021 beschlossenen Änderungen zum Corona-Schutz. Diese Regelungen gelten zunächst befristet bis zum 19.03.2022.
Für den Arbeitgeber ergeben sich hieraus vielfältige Pflichten, die ab diesem Zeitpunkt umgesetzt werden müssen.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Regelungen zu 3G am Arbeitsplatz, Zugangsbeschränkungen, Homeoffice-Pflicht und Entgeltfortzahlung in Quarantäne in unserem aktuellen Memo zusammengefasst, welches hier zum Download für Sie bereitsteht.
Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen:
Rechtsanwalt Manfred Börgmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht