Gesellschaftsrecht

Ob Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft - Fallgestaltungen im Gesellschaftsrecht sind stets komplex.

Im Fokus der Betrachtung stehen oftmals nicht nur entgegenstehende rechtliche und wirtschaftliche Interessen; auch steuerliche Gesichtspunkte gilt es regelmäßig angemessen zu berücksichtigen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte gewährleisten hierbei einen ganzheitlichen Beratungsansatz.

Wir beraten und begleiten Sie in allen laufenden Fragen des Gesellschaftsrechts von der individuellen Gestaltung des Gesellschaftsvertrags Ihres Unternehmens über die Anstellung/Bestellung eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds oder dessen Kündigung. Hierzu entwickeln wir in allen Bereichen individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungen. Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um die Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung und stehen Ihnen im Fall der Fälle eines Gesellschafterstreits sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zur Seite.

Auch für Ihre Unternehmensnachfolge entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen. Bei der Unternehmensgründung helfen wir Ihnen bei der Wahl der richtigen Rechtsform. In Abhängigkeit Ihrer persönlichen Situation und des geplanten Geschäftsmodells erarbeiten wir für Sie ein individuelles und ausgewogenes Konzept, das in Bezug auf Ihre persönlichen Haftungsrisiken und Ihre steuerliche Situation zu Ihnen passt.

Im Fall der Fälle übernehmen wir für Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstände oder Aufsichtsräte auch die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Zur Vermeidung des Worst Case beraten wir Sie im Vorfeld zu diesem Themenkreis und übernehmen zur Streitvermeidung die Gestaltung entsprechender Verträge.

Ihre Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht

Karsten M. Keilhack
Alexander Benninghoff